Abklärung

Kinder im Frühbereich (0-4 Jahre) werden von Kinderarzt oder Kinderspital oder KJPD mit dem Einverständnis der Eltern angemeldet und vom Heilpädagogischen Dienst abgeklärt.

 

Kinder im Kindergarten (4-6 Jahre) werden vom Schulpsychologischen Dienst des Kantons oder der Stadt St.Gallen abgeklärt und mit dem Einverständnis der Eltern beim Heilpädagogischen Dienst angemeldet.

 

Information für Eltern und Bezugspersonen
Information für Fachpersonen im Schulbereich
Information für Fachpersonen