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Heilpädagogische Früherziehung
Wer übernimmt die Kosten?
- Die Finanzierung der Heilpädagogischen Früherziehung erfolgt seit der Annahme der NFA durch die verschiedenen Kantone.
- Bei Kindern, bei denen Heilpädagogische Früherziehung zwar hilfreich wäre, aber gemäss kantonalen Vorgaben keine Anspruchsberechtigung vorliegt, müssen vor Beginn der Massnahme andere Kostenträger gefunden werden. Im Einzelfall können pro infirmis, die politische oder die Schulgemeinde Beiträge sprechen. Der HPD ist bei der Suche nach anderen Kostenträgern behilflich.

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