|
|

Angebot
Abklärung
Wie verläuft eine heilpädagogische Abklärung?
- Anmeldung zur Abklärung
- telefonischer Erstkontakt und Erstgespräch der Eltern mit einer Früherzieherin
- heilpädagogische Entwicklungsabklärung
- Besprechung der Ergebnisse mit den Eltern
- im Bedarfsfall Anmeldung des Kindes bei der zuständigen kantonalen Stelle mit Abklärungsbericht und Gesuch
- Information der Zuweisungsperson
Zweck der heilpädagogischen Abklärung?
- Ziel ist eine heilpädagogisch begründete Diagnose mit einem aktuellen Entwicklungsprofil und der Definition des Förderbedarfs.
- Über die Schilderung der Entwicklung durch die Eltern, Beobachtung des kindlichen Verhaltens in der freien Situation sowie im gemeinsamen Spiel und bei vorgegebenen Aufgaben (Tests) wird der Stand der Entwicklung festgestellt.
Wo findet die Abklärung statt?
- Die Abklärung findet in der Regel im familiären Umfeld statt.
- In begründeten Einzelfällen kann die Abklärung auf der Geschäftsstelle oder im Kindergarten stattfinden.
Erhalten nach der Abklärung alle Kinder heilpädagogische Früherziehung?
- Nein, denn der Heilpädagogische Dienst kann nur Kinder betreuen, die den kantonalen Vorgaben entsprechen.
- Kinder, die anderer Massnahmen bedürfen, werden an entsprechende Abklärungs- und Therapiestellen weiter gewiesen.
Beginnt die Heilpädagogische Früherziehung gleich
nach der Abklärung?
- Nein, zuerst muss die Finanzierung durch den betreffenden Kanton oder eines anderen Kostenträgers sichergestellt sein.
- Wenn viele Kinder zur gleichen Zeit angemeldet werden, kann es zu Wartefristen kommen

|
 |